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Unsere Verantwortung: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Ab 1. Januar 2023 sind Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet, gewisse Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferkette umzusetzen. Die Gesundheit Nordhessen Holding AG und deren Tochtergesellschaften bekennen sich dabei ausdrücklich zur Beachtung der Sorgfaltspflichten.

Auf dieser Seite stellen wir unsere Grundsatzerklärung bereit und bieten Informationen zum Beschwerdeverfahren gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Beschwerdeverfahren

Wir ermutigen alle Beschäftigte und Geschäftspartner der Gesundheit Nordhessen Holding AG und deren Tochtergesellschaften sowie sonstige Personen, mögliche Verstöße gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu melden. Ihre Hinweise können Sie anonym oder vertraulich abgeben. Nachdem wir Ihre Meldung erhalten haben, senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung und nehmen eine sorgfältige Prüfung vor. Sollte sich der Verdacht eines Verstoßes bestätigen, werden wir angemessene Maßnahmen ergreifen. Weiterführende Informationen über u.a. Ablauf, Zuständigkeiten und Schutz der beschwerdeführenden Person sind in unserer Verfahrensordnung hinterlegt.

Mögliche Meldekanäle

 Online-Meldeportal 

Brief-Einwurf:
Interne Revision -LkSG-
Gesundheit Nordhessen Holding AG
Mönchebergstraße 48 E, 34125 Kassel

Per E-Mail: lksg(at)gnh.net