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News & Presseinformationen

Krankenhaus Bad Arolsen bereitet sich auf die Krankenhausreform vor

Planungen für ein Fachkrankenhaus der Inneren Medizin und Geriatrie laufen

Bad Arolsen

Die Gesundheit Nordhessen (GNH) reagiert proaktiv sowohl auf die sich abzeichnenden Veränderungen im Umfeld der allgemeinen Gesundheitsversorgung als auch auf die anstehende Krankenhausreform, bei der vom Bund eine grundsätzliche Neuausrichtung der Krankenhausversorgung als Zielbild formuliert wird.

Kleinere Krankenhäuser - insbesondere im ländlichen Raum - soll es nach dem Willen der Gesetzgeber künftig nicht mehr so geben, wie man es gewohnt ist. Die GNH plant daher rechtzeitig eine neue Orientierung und zukunftssichere Perspektive für das Krankenhaus Bad Arolsen. „Dies gelingt uns am besten mit einer frühzeitigen Entwicklungsinitiative entlang der neu angedachten gesetzlichen Rahmenbedingungen und entsprechend angepassten bedarfsnotwendigen, regionalen Versorgungsangeboten in und um Bad Arolsen“, sagt Vorstandsvorsitzender Dr. Michael Knapp.

Hierbei werden gemeinsam Lösungen erarbeitet, um Mitarbeitenden weiterhin eine Perspektive in der GNH anbieten zu können, zumal die Planungen für das Krankenhaus Bad Arolsen keine Verkleinerung des Hauses vorsehen. Im Gegenteil: durch eine engere Verzahnung mit niedergelassenen Ärzt*innen, dem Klinikum Kassel als dem zuständigen Maximalversorger für Nordhessen, sowie weiteren ambulanten Partnern vor Ort, wird der Erhalt und der Ausbau der Krankenhausversorgung in Bad Arolsen gesichert.

Dazu laufen auch bereits Gespräche mit dem Land Hessen, der Stadt Bad Arolsen und möglichen weiteren Partnern. Das Team des Krankenhauses Bad Arolsen ist im Rahmen einer Mitarbeitenden-Versammlung dazu am Montag informiert worden.

Im Kern der Neuausrichtung soll - eben ganz im Sinne der Krankenhausreform - eine Fokussierung auf die zukünftigen neuen sogenannten Leistungsgruppen (Kardiologie, Gastroenterologie und Geriatrie) der Inneren Medizin liegen. Wichtig ist dabei, dass das Krankenhaus Bad Arolsen dabei als Notfallstandort erhalten bleiben soll und kann.